Bayerischer Landtag
Ausschüsse
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Für die Dauer der Wahlperiode eines Landtags werden ständige Ausschüsse eingesetzt, die für bestimmte Fachgebiete zuständig sind. Über die Entscheidungen der Ausschüsse wird in der Vollversammlung berichtet. Die Ausschüsse sind Organe des Landtags und haben die Aufgabe, Verhandlungen und Entscheidungen der Vollversammlung vorzubereiten. Sie bearbeiten außerdem Eingaben und Beschwerden der Bürger und entscheiden darüber. Der Landtag bestimmt die Stärke eines Ausschusses, für die Besetzung ist die Stärke der Fraktionen maßgebend. Ihnen obliegt die Benennung und Abberufung ihrer Mitglieder in den Ausschüssen. |