Bayerischer Landtag
Die "Vollversammlung"

Vollversammlung
Im 14. Bayerischen Landtag haben sich drei Fraktionen gebildet: Die Christlich-Soziale Union (CSU) stellt 121 Abgeordnete, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 67 Abgeordnete und das Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 13 Abgeordnete, 3 Abgeordnete sind fraktionslos. Die SPD und das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen in der Opposition, die CSU ist die Mehrheitspartei und stellt die Regierung.
In der Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der bayerischen Volksvertretung.
Hier ist das Forum der großen Debatten, hier fallen die endgültigen Entscheidungen. Der Präsident leitet die Vollversammlung gemäß der Geschäftsordnung des Landtags. Ein neu gewählter Landtag konstituiert sich in seiner ersten Vollversammlung.
Er wählt aus seiner Mitte den Landtagspräsidenten und das Präsidium. Der Ministerpräsident wird vom Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem ersten Zusammentritt gewählt. Mit Zustimmung des Landtags beruft der Ministerpräsident die Minister und Staatssekretäre. Der Plenarsaal ist der Ort für die ersten, zweiten und eventuell dritten Lesungen der Gesetzentwürfe.
In der Vollversammlung finden die Aktuellen Stunden zu festgelegten Themen statt, hier werden die Interpellationen und Dringlichkeitsanträge eingebracht. Das Plenum ist auch Schauplatz der Mündlichen Anfragen der Abgeordneten an die Staatsregierung. In der Vollversammlung werden die Beschlußempfehlungen der Ausschüsse zu Gesetzesvorlagen und Anträgen beraten. Die Aussprachen in der Vollversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Stenographen schreiben wortgetreue Sitzungsberichte, die im Druck erscheinen.
Jede politische Partei oder Gruppe, die bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen auf Landesebene erreicht, kann in die Volksvertretung einziehen. Nach der Geschäftsordnung schließen sich die Abgeordneten der Parteien zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und ihren Vorstand.
Hauptaufgabe der Fraktionen ist die Meinungsbildung. In interner Diskussion werden Stellungnahmen vorbereitet, Gesetzesvorlagen und Anträge beschlossen und die Haltung der Fraktion zu den jeweiligen politischen Themen festgelegt. Nach der Stärke der Fraktionen werden die Sitze im Plenum aufgeteilt.
Abstimmungsformen in der Vollversammlung des Landtags:
Handzeichen oder Aufstehen
Für gewöhnlich geben die Abgeordneten ihre Zustimmung durch Handzeichen oder auch - z.B. bei der Schlußabstimmung von Gesetzen - indem sie sich von ihren Sitzen erheben. Immer ruft der Präsident anschließend auch noch zur "Gegenprobe" auf, d.h. zur Feststellung der ablehnenden Stimmen. In der Regel ist der Landtag beschlußfähig, wenn die Mehrheit seine Mitglieder anwesend ist; in besonderen Fällen, wie etwa bei verfassungsändernden Beschlüssen, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Hammelsprung

Läßt sich das Ergebnis einer Abstimmung nicht zweifelsfrei ermitteln, kommt es zum sogenannten Hammelsprung. Dazu verlassen die Abgeordneten zunächst den Sitzungssaal und betreten ihn wieder durch drei mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" bezeichnete Türen. Dabei werden sie von den Schriftführern bzw. Mitarbeitern des Landtagsamts laut gezählt.
Die Bezeichnung "Hammelsprung" geht auf den alten Reichstag in Berlin zurück. Dort fanden sich über dem Fries einer der Abstimmungstüren das Bild eines Schäfers, der seine Schafe zum Zählen über eine Leine springen läßt.
Namentlich
Dazu verfügt jeder Abgeordnete über Stimmkarten, die mit seinem Namen gekennzeichnet sind. Die "Ja"-Karte ist blau, die "Nein"-Karte rot und die Karte für die Stimmenthaltung ist weiß. Die Abgeordneten übergeben ihre Stimmkarte dem Schriftführer oder einem Mitarbeiter des Landtagsamtes, die sie in eine Urne stecken. Das Präsidium stellt das Ergebnis der Abstimmung fest, und der Präsident verkündet es.
Wahlen

Wahlen im Landtag erfolgen in der Vollversammlung. Sie finden geheim statt. Die Stimmzettel werden im Beisein des Stimmberechtigten von einem Schriftführer bzw. Mitarbeiter des Landtagsamts in die Urne gelegt. Die Wahl erfolgt durch Kennzeichnung eines Kandidaten oder einer Liste oder durch die Beschriftung des Stimmzettels mit einem Namen. Gewählt ist in der Regel, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Der Landtagspräsident und der Ministerpräsident werden in geheimer Wahl gewählt.