Die Petition
Eingaben und Beschwerden
Einreichung einer Eingabe: Wie geht das ?
Das Petitionsrecht soll jedermann die Möglichkeit geben, sich mit Bitten und Beschwerden unmittelbar an das Parlament zu wenden und stellt damit eine direkte Verbindung zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und ihrem Parlament dar.
Aus diesem Grund bestehen keine bestimmten Formvorschriften und die Ausübung des Petitionsrechts erfordert auch keine besondere Sachkenntnis.
Die Eingabe muß lediglich schriftlich eingereicht werden und mit Unterschrift, Namen und Adresse des Einsenders versehen sein.
Persönliche Betroffenheit ist nicht zwingend erforderlich, auch muß der Petent nicht geschäftsfähig oder deutscher Staatsbürger sein.
Die oben beschriebene Eingabe (das Verfahren ist gebührenfrei) ist zu richten an:
Bayerischer Landtag, Maximilianeum, 81627 München