Ausschüsse

Für die Dauer der Wahlperiode eines Landtags werden ständige Ausschüsse eingesetzt, die für bestimmte Fachgebiete zuständig sind. Über die Entscheidungen der Ausschüsse wird in der Vollversammlung berichtet. Die Ausschüsse sind Organe des Landtags und haben die Aufgabe, Verhandlungen und Entscheidungen der Vollversammlung vorzubereiten. Sie bearbeiten außerdem Eingaben und Beschwerden der Bürger und entscheiden darüber. Der Landtag bestimmt die Stärke eines Ausschusses, für die Besetzung ist die Stärke der Fraktionen maßgebend. Ihnen obliegt die Benennung und Abberufung ihrer Mitglieder in den Ausschüssen.

Im Gegensatz zu anderen Parlamenten sind im Bayerischen Landtag auch die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Die Ausschüsse haben nicht das Recht, Gesetze oder Anträge einzubringen. Vielmehr ist es ihre Hauptaufgabe, durch gründliche Sachberatung die abschließende Meinungsbildung im Plenum vorzubereiten. Über die Beratungen in den Ausschüssen wird in der Vollversammlung mündlich berichtet.

Der Ausschuss wählt auf Vorschlag der dazu berechtigten Fraktion mit Stimmenmehrheit die Vorsitzende / den Vorsitzenden und ihre / seine Stellvertretung.

Die 12 ständigen Ausschüsse

Staatshaushalt und Finanzfragen
Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen
Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sozial- Gesundheits- und Familienpolitik
Hochschule, Forschung und Kultur
Bildung, Jugend und Sport
Fragen des öffentlichen Dienstes
Eingaben und Beschwerden
Bundes- und Europaangelegenheiten
Landesentwicklung und UmweltfragenNeben den 12 ständigen Ausschüssen gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium, die Datenschutzkommission, die Richter-Wahl-Kommission und den Zwischenausschuss. Zusätzlich können von Fall zu Fall Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden.



Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen

Die vorrangige Aufgabe des Ausschusses ist die Beratung des Staatshaushalts, der für zwei Jahre aufgestellt wird, wobei die Zahlen für das jeweilige zweite Haushaltsjahr im Rahmen eines Nachtragshaushalts angepasst werden. Der Haushalt ist Grundlage für die gesamte Staatstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres. Seine Verabschiedung ist daher eine der bedeutendsten Aufgaben des Parlaments.

Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Vollzug des Haushaltes in der Hand der Staatsregierung. Gleichwohl ist der Haushaltsausschuss auch hier gefordert. Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle wirkt er über diverse Informationsrechte und Zustimmungsvorbehalte am Vollzug des Haushaltes mit (z.B. Hochbauvorlagen, Verwendung der Privatisierungserlöse aus den verschiedenen Fonds etc.).

Nach Abschluss des Haushaltsjahres legt die Staatsregierung die Haushaltsrechnung vor und beantragt beim Landtag die Entlastung für ihre Haushaltsführung. Die Durchführung dieses Entlastungsverfahrens ist ebenfalls Aufgabe des Haushaltsausschusses. Sie erfolgt nach der Prüfung der Haushaltsrechnung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof im Rahmen der Beratungen des jeweiligen Jahresberichts des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe auf ihre finanziellen Auswirkungen und erarbeitet sachgerechte Beschlüsse im breitgefächerten Spektrum der Finanzpolitik.

Soweit die Vollversammlung nicht selbst entscheidet, nimmt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen die Rechte des Landtags bei Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten wahr. Er behandelt auch die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Petitionen.



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Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen

Der rechts- und innenpolitische Aufgabenbereich des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen entspricht spiegelbildlich dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums der Justiz und den Aufgaben der Abteilung für Verfassung und Staatsverwaltung des Staatsministeriums des Innern. Der Ausschuss behandelt zudem die Problematik des Datenschutzes und Grundsatzfragen aus dem Bereich Ausländer und Asyl. Der Ausschuss berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesen Geschäftsbereichen. Eine wichtige Aufgabe des Ausschusses ist die Kontrolle der exekutiven Tätigkeit der genannten Staatsministerien.

Zu den besonderen Aufgaben des Rechtsausschusses gehören die Prüfung von Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit aller Gesetzentwürfe und Staatsverträge, die Rechtmäßigkeitsüberprüfung von Petitionsentscheidungen anderer Landtagsausschüsse sowie die Beratung der Beteiligung des Landtags an Verfassungsstreitverfahren und seine Vertretung vor den Verfassungsgerichten. Darüber hinaus ist er für alle generellen Fragen des parlamentarischen Betriebs, des Abgeordnetenrechts und die Geschäftsordnung sowie für Immunitätsangelegenheiten und Wahlprüfungen zuständig.

Der Ausschuss befasst sich auch mit einer Fülle von Eingaben beschwerdeführender Bürgerinnen und Bürger; vornehmlich werden Beschwerden gegen Richter und Staatsanwälte, Fragen des Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts sowie Anträge auf staatliche Entschädigung und Einbürgerung behandelt.



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Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit

Der Ausschuss für kommunale Fragen und innere Sicherheit behandelt insbesondere Angelegenheiten, die mit dem Aufgabenbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern übereinstimmen.

Der Aufgabenbereich umfasst somit alle Fragen, welche die Kommunen betreffen (z.B. Finanzausstattung, kommunale Abgaben wie Steuern, Beiträge und Gebühren, wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, mögliche Strukturreformen). So hat der Ausschuss die Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung für den Bürgerentscheid vorbereitet. Er war auch maßgeblich an der Verbesserung der Bayerischen Bauordnung beteiligt.

Der zweite Zuständigkeitsbereich umfasst den Themenbereich Polizei und Innere Sicherheit (u.a. Katastrophenschutz, Feuerwehr, Drogen, Schleierfahndung). Als Beispiel sei die Überarbeitung des Katastrophenschutzgesetzes genannt.
Vom Ausschuss wurden auch die gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüber-schreitenden Kriminalität beraten. Ferner ergriff er Initiativen, die auf der Bundesebene zur Verschärfung der Strafbestimmungen bei sexuellem Missbrauch von Kindern führten. Auf Landesebene wurden Beschlüsse zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität sowie zur Eindämmung der Gewaltdarstellung in den Medien gefasst.

Der Ausschuss berät über Gesetzentwürfe, Anträge und Petitionen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.



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Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr entspricht im wesentlichen dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, dessen Arbeit er unterstützt und kontrolliert. Soweit sich der Ausschuss mit Fragen des Straßenbaus und des Bauordnungsrechts beschäftigt, berührt er auch den Aufgabenbereich des Staatsministeriums des Innern; bei Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologien den der Staatskanzlei und bei Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung den des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Der Ausschuss unterstützt das Landtagsplenum bei der Vorberatung der Anträge und Gesetzentwürfe sowie bei der Erarbeitung von sachgerechten Beschlüssen im breitgefächerten Spektrum der Wirtschafts-, Verkehrs- und Technologiepolitik.

Neben der Begleitung der gesetzgeberischen Tätigkeit greift der Ausschuss wirtschafts-, verkehrs- und technologiepolitische Themen auf, die für den Freistaat Bayern von besonderer Wichtigkeit sind.

Schließlich befasst er sich auch mit einer Vielzahl von Eingaben beschwerdeführender Bürgerinnen und Bürger, die sein Sachgebiet betreffen.



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Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Aufgabenbereich entspricht spiegelbildlich dem Tätigkeitsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dessen Arbeit der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten begleitet und unterstützt. Aber auch Fachbereiche aus anderen Ministerien fallen federführend in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses.

Genannt seien hier die Zusammenwirkung von Naturschutz und Landwirtschaft, wasserwirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit der Agrarwirtschaft und Verbraucherfragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft.
Der Ausschuss will durch seine Arbeit einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Landwirtschaft und eine ertragreiche Forstwirtschaft leisten. Beispielhaft lassen sich aus seiner Tätigkeit in der letzten Zeit die Beschlüsse zur Forstreform, die Neuordnung der Direktionen für ländliche Entwicklung, die Ausgestaltung des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes und das Thema „Nachwachsende Rohstoffe“ nennen.

Neben der gesetzgeberischen Tätigkeit greift der Ausschuss einzelne Landwirtschafts- und Forstthemen, die für das Land Bayern besonders wichtig und aktuell sind, auf und erörtert diese, bzw. bereitet Beschlüsse vor, die an die Exekutive zum weiteren Vollzug gegeben werden. Als weitere Aufgabe berät und beschließt der Ausschuss Eingaben von Bürgern, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.



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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik entspricht im wesentlichen dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, dessen Arbeit er begleitet. Soweit sich der Ausschuss mit Fragen des Wohnungsbaus beschäftigt, berührt er den Aufgabenbereich des Staatsministeriums des Innern.

In seinem Geschäftsbereich unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der vorliegenden Anträge und Gesetzesentwürfe und der Erarbeitung von sachgerechten Beschlüssen im breitgefächerten Spektrum der Sozialpolitik. Der Ausschuss leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung im sozialpolitischen Bereich. Als Beispiele lassen sich eine ganze Reihe von Initiativen auf dem Gebiet des Kur- und Rehabilitationswesens nennen.
Neben der Tätigkeit in der Gesetzgebung greift der Ausschuss einzelne sozialpolitische Themen auf, die für den Freistaat Bayern von besonderer Wichtigkeit sind. Breiten Raum in der Ausschussarbeit nimmt z. B. die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung ein. Auch mit Fragen der Gesundheitspolitik (Krankenhausfinanzierung u.ä.) befasst er sich regelmäßig.

Der Ausschuss berät auch eine Fülle von in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Petitionen.



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Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur

Der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur befasst sich mit allen Fragen der Fachhochschulen und Universitäten einschließlich der Universitätskliniken, mit der universitären und außeruniversitären Forschung sowie mit den Bereichen Denkmalschutz, Musik, Museen und bildender Kunst, wissenschaftlichen Sammlungen und Theater. Zu den Schwerpunkten gehören die Forschungspolitik, insbesondere Bio- und Gentechnologie sowie Forschungsförderung, die Umsetzung der Hochschulreform, die Verbesserung der Frauenförderung und die Kulturfinanzierung. Beratungsthemen sind auch die Grundsatzfragen der Kulturpolitik sowie die Themen Medien und Film.

Als weitere Aufgabe berät und beurteilt der Ausschuss Eingaben von Bürgern, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.



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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport umfasst den gesamten Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, dessen Arbeit er begleitet und kontrolliert. Schwerpunkt der Ausschussarbeit ist die Bildung, d.h. die Schule und alles was damit zusammenhängt: die allgemeinbildenden Schulen, die beruflichen Schulen, die Förderschulen, die Lehrpläne, die Schüler und die Lehrer. Der Ausschuss ist außerdem zuständig für Jugend- und Sportfragen. Das Spektrum reicht dabei von grundsätzlichen Fragen und Zielen der bayerischen Jugend- und Sportpolitik bis hin zur Förderung von Jugendbegegnungsstätten, Breitensportanlagen und Festsetzung der Übungsleiterzuschüsse in den Sportvereinen.

Der Ausschuss berät federführend alle Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesen Geschäftsbereichen. Schließlich befasst er sich auch mit einer Vielzahl von Eingaben beschwerdeführender Bürgerinnen und Bürger, die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallen. Hierzu zählen u.a. die Petitionen von Eltern behinderter Kinder, die die Integration ihrer Kinder in der Regelschule vor Ort wünschen. In jedem Einzelfall ist hierzu eine individuelle Begutachtung des Entwicklungsstandes des Kindes und der schulischen Rahmenbedingungen erforderlich.



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Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes

Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ist für das gesamte Personal der Staatsverwaltung zuständig. Die einzelnen Rechtsbereiche sind dabei insbesondere das Beamten-, Besoldungs-, Versorgung- und Tarifrecht sowie die Regelungen des Personalvertretungsrechts. In seine Zuständigkeit fallen dabei auch Behindertenangelegenheiten und Gleichstellungsfragen, allerdings nur, soweit speziell das Personal des öffentlichen Dienstes betroffen ist. Außerdem ist er federführend zuständig für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung der Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst und die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen.

Da die genannten Rechts- und Politikbereiche seitens der Staatsregierung nicht nur einem Ministerium zugeordnet sind, unterscheidet sich der Aufgabenbereich des Ausschusses insofern von anderen Fachausschüssen, deren Aufgabenzuschnitt meist dem Geschäftsbereich eines Ministeriums entspricht. Die federführende Ressortverantwortung für die wesentlichen Personalrechtsfragen liegt in Bayern nicht, wie im Bund und den Ländern, beim Innenministerium, sondern beim Finanzministerium.

Neben der Begleitung der gesetzgeberischen Tätigkeit greift der Ausschuss auch personal-politische Themen auf und erörtert diese. In jüngster Zeit war dies zum Beispiel das Problem der sexuellen Belästigung im öffentlichen Dienst. Nicht zuletzt befasst er sich auch mit einer Fülle von Eingaben beschwerdeführender Bürgerinnen und Bürger, die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallen.



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Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden befasst sich überwiegend mit Petitionen. Anträge und Gesetzesentwürfe berät er nur, wenn sie für die Behandlung von Eingaben einschlägig sind. Im Bayerischen Landtag gilt auch für die Behandlung von Petitionen das Fachausschussprinzip, d. h. jeder Ausschuss berät Eingaben, die seinen Fachbereich betreffen, selbst. Daher wurden dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zum Beispiel in der 13. Wahlperiode nur rund 40% der 15.000 an den Landtag gerichteten Petitionen zugewiesen.

Schwerpunkt seiner Arbeit sind u. a. Petitionen in Bau- und Wohnungsangelegenheiten, Gnadengesuche, Beschwerden aus Justizvollzugsanstalten und Bezirkskrankenhäusern, in Personenstandsfragen, in Ausbildungsförderung- und Schulwegkostenangelegenheiten sowie Eingaben von Ausländern und Vertriebenen.

Insbesondere Ausländer, denen kein Aufenthalt in Bayern mehr zugestanden wird, wenden sich vermehrt an den Ausschuss. Er überprüft im Rahmen seines Kontrollrechts über die Staatsregierung die beanstandeten behördlichen Entscheidungen und holt zum Vorbringen der Gesuchsteller grundsätzlich schriftliche Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein. Zur weiteren Sachaufklärung kann er Ortstermine durchführen und Petenten sowie Sachverständige anhören.

Sein Ziel ist es, Lösungen für die Probleme der Hilfesuchenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der formellen Rechtswege zu finden.



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Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten umfasst insbesondere alle Themen, welche die Europäische Union betreffen, z.B. Finanzierung, Verwendung der deutschen Sprache, Osterweiterung der Europäischen Union, Stärkung der Subsidiarität und damit der Bürgernähe (Grundsatz der Aufgabenzuständigkeit bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: die Europäische Union darf nur in den Bereichen tätig werden, in denen ihr die Verträge ausdrücklich eine Befugnis erteilen). Im Bereich Bundesangelegenheiten ist es für Bayern ein besonderes Anliegen, den Föderalismus lebendig zu halten und eine länderfreundliche Finanzverfassung zu gewährleisten.

Der Ausschuss berät über Gesetzentwürfe und Anträge, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Eingaben sind selten, da in der Regel der Bundestag oder die Europäische Union die Ansprechpartner sind.

Von der Exekutive sind für den Aufgabenbereich des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten insbesondere die Bayerische Staatskanzlei zuständig, außerdem die jeweils fachlich zuständigen Ministerien.



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Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen befasst sich mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Dieser Aufgabenbereich entspricht spiegelbildlich dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, dessen Arbeit er begleitet und unterstützt. Aber auch Fachbereiche aus anderen Ministerien gehören federführend zu seiner Zuständigkeit; genannt seien hier z. B. die Aufgaben des Tierschutzes und des Gesundheitsschutzes aus dem Sozialministerium, Teilbereiche des Energiewesens aus dem Wirtschaftsministerium sowie Naturschutzfragen aus dem Landwirtschaftsministerium.

Der Ausschuss berät Anträge und Gesetzentwürfe, die sich mit Qualitätsverbesserung und Reinhaltung von Luft, Wasser und Böden sowie mit der Landesentwicklung beschäftigen.

Neben der gesetzgeberischen Tätigkeit greift der Ausschuss einzelne Umweltthemen, die für das Land Bayern besonders wichtig und aktuell sind, auf und erörtert diese bzw. bereitet Beschlüsse vor, die an die Exekutive zum weiteren Vollzug gegeben werden.

Als weitere Aufgabe berät und beurteilt der Ausschuss Eingaben von Bürgern, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.



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Untersuchungsausschüsse

Die Untersuchungsausschüsse (Art. 25 BV) dienen der Kontrolle der Verwaltung. Sie gehören zu den Minderheitsrechten, da ein Fünftel der Mitglieder des Landtags ihre Einsetzung erzwingen kann. Ein besonderes Gesetz - das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags - legt die Einzelheiten des Verfahrens fest, für das weitgehend die Bestimmungen der Strafprozessordnung anwendbar sind. Untersuchungsausschüsse sind aus diesem Grunde das schärfste Kontrollgremium des Parlaments.

In der 14. Wahlperiode sind bzw. waren folgende Ausschüsse eingesetzt:

Am20.03.2003 eingesetzt
Untersuchungsausschuss zur Prüfung etwaiger unzulässiger staatlicher Vergünstigungen für den Deutschen Orden, Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem - Deutsche Provinz - durch Mitglieder der Staatsregierung, bayerische Behörden und/oder bayerischer Amtsträger
(Untersuchungsausschuss Deutscher Orden)


Vom 15.02.2001 bis zum 18.07.2002
Untersuchungsausschuss zur Prüfung etwaiger unzulässiger staatlicher Einflussnahme seitens bayerischer Amtsträger auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Karlheinz Schreiber, Max Josef Strauss, Dr. Ludwig-Holger Pfahls, Dieter Holzer, Walther Leisler Kiep, Jürgen Massmann, Winfried Haastert und Dr. Erich Riedl (Untersuchungsausschuss Schreiber)


Vom 28.10.19999 bis zum 09.05.2001
Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge, die bei der Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH (LWS) zu bisher bekannt gewordenen Verlusten von annähernd 400 Mio. DM geführt haben
(Untersuchungsausschuss LWS)



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Parlamentarisches Kontrollgremium

Neben den 12 ständigen Ausschüssen gibt es seit 1990 zur Kontrolle der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz die Parlamentarische Kontrollkommission.



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Zwischenausschuss

Der Landtag bestellt zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Staatsregierung und zur Behandlung dringlicher Staatsangelegenheiten für die Zeit außerhalb der Tagung und nach Beendigung der Wahldauer sowie nach der Auflösung oder der Abberufung des Landtags bis zum Zusammentritt des neuen Landtags einen Zwischenausschuss. Dieser Ausschuss hat die Befugnisse des Landtags, doch kann er nicht Ministeranklage erheben und nicht Gesetze beschließen oder Volksbegehren behandeln (Art. 26 BV).

Die Mitglieder des Zwischenausschusses (i.d.R. ein Viertel der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Landtags) werden in der letzten Plenarsitzung der Legislaturperiode bestimmt und gleichzeitig im Ausschuss eingesetzt.


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Vollversammlung

Im 14. Bayerischen Landtag haben sich drei Fraktionen gebildet: Die Christlich-Soziale Union (CSU) stellt 121 Abgeordnete, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 67 Abgeordnete und das Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 13 Abgeordnete, 3 Abgeordnete sind fraktionslos. Die SPD und das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen in der Opposition, die CSU ist die Mehrheitspartei und stellt die Regierung.

In der Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der bayerischen Volksvertretung.

Hier ist das Forum der großen Debatten, hier fallen die endgültigen Entscheidungen. Der Präsident leitet die Vollversammlung gemäß der Geschäftsordnung des Landtags. Ein neu gewählter Landtag konstituiert sich in seiner ersten Vollversammlung.

Er wählt aus seiner Mitte den Landtagspräsidenten und das Präsidium. Der Ministerpräsident wird vom Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem ersten Zusammentritt gewählt. Mit Zustimmung des Landtags beruft der Ministerpräsident die Minister und Staatssekretäre. Der Plenarsaal ist der Ort für die ersten, zweiten und eventuell dritten Lesungen der Gesetzentwürfe.

In der Vollversammlung finden die Aktuellen Stunden zu festgelegten Themen statt, hier werden die Interpellationen und Dringlichkeitsanträge eingebracht. Das Plenum ist auch Schauplatz der Mündlichen Anfragen der Abgeordneten an die Staatsregierung. In der Vollversammlung werden die Beschlußempfehlungen der Ausschüsse zu Gesetzesvorlagen und Anträgen beraten. Die Aussprachen in der Vollversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Stenographen schreiben wortgetreue Sitzungsberichte, die im Druck erscheinen.

Jede politische Partei oder Gruppe, die bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen auf Landesebene erreicht, kann in die Volksvertretung einziehen. Nach der Geschäftsordnung schließen sich die Abgeordneten der Parteien zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und ihren Vorstand.

Hauptaufgabe der Fraktionen ist die Meinungsbildung. In interner Diskussion werden Stellungnahmen vorbereitet, Gesetzesvorlagen und Anträge beschlossen und die Haltung der Fraktion zu den jeweiligen politischen Themen festgelegt. Nach der Stärke der Fraktionen werden die Sitze im Plenum aufgeteilt.


Abstimmungsformen in der Vollversammlung des Landtags:

Handzeichen oder Aufstehen

Für gewöhnlich geben die Abgeordneten ihre Zustimmung durch Handzeichen oder auch - z.B. bei der Schlußabstimmung von Gesetzen - indem sie sich von ihren Sitzen erheben. Immer ruft der Präsident anschließend auch noch zur "Gegenprobe" auf, d.h. zur Feststellung der ablehnenden Stimmen. In der Regel ist der Landtag beschlußfähig, wenn die Mehrheit seine Mitglieder anwesend ist; in besonderen Fällen, wie etwa bei verfassungsändernden Beschlüssen, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Hammelsprung

Läßt sich das Ergebnis einer Abstimmung nicht zweifelsfrei ermitteln, kommt es zum sogenannten Hammelsprung. Dazu verlassen die Abgeordneten zunächst den Sitzungssaal und betreten ihn wieder durch drei mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" bezeichnete Türen. Dabei werden sie von den Schriftführern bzw. Mitarbeitern des Landtagsamts laut gezählt.

Die Bezeichnung "Hammelsprung" geht auf den alten Reichstag in Berlin zurück. Dort fanden sich über dem Fries einer der Abstimmungstüren das Bild eines Schäfers, der seine Schafe zum Zählen über eine Leine springen läßt.

Namentlich

Dazu verfügt jeder Abgeordnete über Stimmkarten, die mit seinem Namen gekennzeichnet sind. Die "Ja"-Karte ist blau, die "Nein"-Karte rot und die Karte für die Stimmenthaltung ist weiß. Die Abgeordneten übergeben ihre Stimmkarte dem Schriftführer oder einem Mitarbeiter des Landtagsamtes, die sie in eine Urne stecken. Das Präsidium stellt das Ergebnis der Abstimmung fest, und der Präsident verkündet es.

Wahlen

Wahlen im Landtag erfolgen in der Vollversammlung. Sie finden geheim statt. Die Stimmzettel werden im Beisein des Stimmberechtigten von einem Schriftführer bzw. Mitarbeiter des Landtagsamts in die Urne gelegt. Die Wahl erfolgt durch Kennzeichnung eines Kandidaten oder einer Liste oder durch die Beschriftung des Stimmzettels mit einem Namen. Gewählt ist in der Regel, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Der Landtagspräsident und der Ministerpräsident werden in geheimer Wahl gewählt.


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